Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

 

Zum 01.01.2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. 
Die ARYZTA Bakeries Deutschland GmbH und ihre Alleingesellschafterin, die Hiestand Beteiligungsholding AG (CH) & Co. KG (gemeinsam “ARYZTA”) setzen alle Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zur Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten um und halten die Umsetzung nach.

In diesem Zusammenhang hat ARYZTA eine Grundsatzerklärung verfasst, in der wir uns zur Achtung aller international anerkannten Menschenrechte, die für unsere Betriebsabläufe relevant sind, bekennen. Die Inhalte der Grundsatzerklärung beschreiben unsere Haltung und Vorgehensweise zum Umgang mit umweltbezogenen sowie menschenrechtlichen Risiken.

 

 

Beschwerdesystem – LkSG:
Das Beschwerdesystem von ARYZTA „ARYZTA Open Talk“ können Sie über den nachfolgenden link erreichen, https://secure.ethicspoint.eu/domain/media/en/gui/106421/index.html.
ARYZTA VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN